GEMEINDE MERTINGEN
Verwaltung
Fuggerstraße 5
86690 Mertingen
Telefon: 09078/9600-0
Telefax: 09078/9600-20
E-Mail: Gemeinde@Mertingen.de
Wir sind für Sie da:
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Gemeinde Mertingen | Online: https://mertingen.de//
Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen
Örtliche Bauvorschriften können auch durch Bebauungsplan oder, soweit das Baugesetzbuch dies vorsieht, durch andere Satzungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen werden (Art. 81 Abs. 2 Satz 1 BayBO).
Der Verstoß gegen eine örtliche Bauvorschrift kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € belegt werden kann (Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BayBO).
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Adelheid Deglmann | 09078 9600-26 |