GEMEINDE MERTINGEN
Verwaltung
Fuggerstraße 5
86690 Mertingen
Telefon: 09078/9600-0
Telefax: 09078/9600-20
E-Mail: Gemeinde@Mertingen.de
Wir sind für Sie da:
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Gemeinde Mertingen | Online: https://mertingen.de//
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Karin Bullinger | 09078 9600-18 | ||
Monika Kreuzer | 09078 9600-18 | ||
Sandra Markus | 09078 9600-12 |