Unser Versorgungsgebiet umfasst die Gemeinde Mertingen, den Ortsteil Heißesheim und die Überfeldsiedlung. Zur Bestimmung und Überprüfung der Wasserwerte werden pro Jahr ca. 20 Beprobungen gemäß Trinkwasserversorgung aus dem Leitungsnetz entnommen. Zusätzlich werden gemäß Eigenüberwachungsverordnung weitere Proben aus den Flachbrunnen 5 – 8 und den Vorfeldmessstellen im Trinkwasserschutzgebiet entnommen. 

Beiträge und Gebühren (Stand 01.01.2024) 

Verbrauchsgebühr gem. § 10 der BGS/WAS

0,65 €/m³ = 0,065 Cent/Liter (Haushaltsverbrauch pro Person im Bundesdurchschnitt: 44 m³/Jahr)

Grundgebühr gem. § 9 BGS/WAS

Bis zu     4 m³/h:       56,07 € pro Jahr

Bis zu   10 m³/h:    112,15 € pro Jahr

Bis zu   16 m³/h:    224,30 € pro Jahr

Bauwassergebühr 0,65 €/m³

Bauwassergebühr pauschal, wenn kein Zähler verbaut ist:

EFH/DHH/DH: 25 €/Jahr      MFH: 40 €/Jahr

Herstellungsbeiträge gem. § 6 der BGS/WAS:

Grundstücksfläche 0,32 €/m²       Geschossfläche 3,16 €/m²

Alle Euroangaben zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe von derzeit 7 %

Zahlen, Daten, Fakten 

Die Gemeinde Mertingen versorgt ca. 3.700 Einwohner mit ca. 1.100 Hausanschlüssen im Versorgungsgebiet. Die Wassergewinnung erfolgt über vier Flachbrunnen (Ausbautiefe bis 12 m) im 342 Hektar großen Trinkwasserschutzgebiet. Zur Sicherheit wird das Trinkwasser im Wasserwerk über eine UV-Entkeimungsanlage geführt und somit desinfiziert.

Die Jahresfördermenge beträgt im Durchschnitt ca. 1,52 Mio m³. 

Angaben zur Wasserhärte 

Gesamthärte                            19,8°dH

Gesamthärte                              3,14 mmol/l

Härtebereich (WRMG)               3 (Hart)

Calcium (Ca)                           102,0 mg/l

Magnesium (Mg)                    24,0 mg/l

Kalium (K)                                   3,3 mg/l 

Hartes Wasser enthält mehr Calcium und Magnesium. Für Waschmaschinen ist hartes Wasser kein Problem, weil die meisten Waschmittel Enthärter enthalten. Kaffee- maschinen und Wasserkocher sollten Sie regelmäßig mit verdünnter Zitronensäure entkalken, Armaturen und Fliesen können Sie mit Essigwasser reinigen.

Unsere Wasserwerte 

Pro Jahr werden ca. 20 Beprobungen gemäß der Trinkwasserversorgung (TrinkWV) aus dem Leitungsnetz entnommen. Zusätzlich werden gemäß der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) weitere Proben aus den Brunnen 5 - 8 und den Vorfeldmessstellen im Trinkwasserschutzgebiet Mertingen entnommen.  

Hinweis zum Verbot von Bleileitungen 

Die neue Trinkwasserverordnung 2023 sieht ein Verbot für Bleileitungen vor. Hausbesitzer und Wasserversorger sind demnach dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt Trinkwasserleitungen aus Blei zu melden. Darüber hinaus müssen Betreiber der Wasserversorgungsanlage Bleileitungen und Teilstücke aus Blei bis zum 12.01.2026 entfernen bzw. stilllegen. Trinkwasserleitungen aus Blei wurden bis zu den  70er Jahren verbaut.

Weitere Informationen zum Thema Blei in Trinkwasserleitungen finden Sie beim Umweltbundesamt unter:

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/blei-im-trinkwasser#wie-sie-bleileitungen-erkennen-und-welche-rechte-sie-haben

Trinkwasserinstallation und Stagnation 

Weiterführende Informationen zum Thema Stagnation von Trinkwasser und hygienisch sicherer Betrieb von Trinkwasserinstallationen finden Sie unter: https://www.dvgw.de/leistungen/publikationen/publikationsliste/trinkwasserinstallation-twin 

Erklärvideo des Umweltbundesamtes zur Trinkwasserinstallation – Auf die letzten Meter kommt es an:

https://youtu.be/isjuUsLh2V4