Die Gemeinde Mertingen fördert seit jeher Investitionen von Vereinen und Organisationen mit einer finanziellen Beteiligung. Der Gemeinderat hat nun Änderungen der Förderrichtlinien vorgenommen und in der Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2026 beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, den Vereinen künftig mehr Planungssicherheit zu geben und gleichzeitig die vorhandenen Fördermittel transparent und verlässlich zu verwalten.

Grundsätzlich bleibt die bisherige Förderquote von bis zu 25 % der Investitionskosten bestehen. Gefördert werden weiterhin Investitionen im ideellen Bereich sowie im Zweckbetrieb. Die Förderanträge müssen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Gemeinde Mertingen eingereicht und vom Gemeinderat beschlossen werden. Damit erhalten die Vereine bereits vor der Umsetzung Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist.

Fördermittel im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel

Für Investitionsförderungen steht jährlich ein Budget von 30.000 Euro zur Verfügung. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 1.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht weiterhin nicht; jede Förderung bleibt eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderates. Sind die bereitgestellten Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft, kann ein Förderantrag abgelehnt oder auf das folgende Haushaltsjahr verschoben werden. Mit der Anpassung reagiert die Gemeinde auf die bisherigen Erfahrungen mit einer nachträglichen Antragstellung, die den Vereinen häufig erst nach Abschluss einer Maßnahme Gewissheit über eine mögliche Förderung verschaffte. Die neue Regelung soll künftig für mehr Verlässlichkeit sorgen und sowohl den Vereinen, als auch der Gemeinde eine bessere finanzielle Planung ermöglichen.

Für weiterführende Informationen oder zur Antragsstellung steht Ihnen im Rathaus Kämmerer Jörg Baumgärtner gerne zur Verfügung – telefonisch unter 09078/9600-25 oder per E-Mail an joerg.baumgaertner@mertingen.de

Soweit Vereine nach Maßgabe der bisherigen Förderrichtlinie seit Januar 2026 bereits Investitionen durchgeführt haben, für die mit einer nachträglichen Förderung gerechnet wurde, wenden sich bitte ebenfalls kurzfristig an Herrn Baumgärtner im Rathaus.